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   FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00   

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https://dejure.org/2002,17575
FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00 (https://dejure.org/2002,17575)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2002 - 1 K 1293/00 (https://dejure.org/2002,17575)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2002 - 1 K 1293/00 (https://dejure.org/2002,17575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen Fristversäumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1 Satz 1; AO § 122 Abs. 1 Nr. 1
    Verspätete Klageerhebung - Zugang der Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verspätete Klageerhebung - Zugang der Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00
    In dem Urteil III R 37/97 vom 9. Dezember 1999 a. a. O. führt der Bundesfinanzhof im Rahmen einer Gesamtdarstellung auch das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 791 an, wonach als unbeachtlich angesehen wurde, wenn ein Steuerberater mit einem Postboten vereinbart, eingehende Sendungen nicht am Sonnabend, sondern erst am nachfolgenden Montag zuzustellen.

    Der Adressat kann sich nicht auf solche Umstände berufen, die zwar zu einer Verzögerung der Kenntnisnahme geführt haben, die jedoch seiner Verantwortungs- bzw. Risikosphäre zuzuordnen sind (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 37/97 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

  • FG Hamburg, 30.07.1997 - III 37/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress im

    Auszug aus FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00
    In einem solchen Fall hat das Finanzgericht den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Sachvortrages aufzuklären und die festgestellten und unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung gegeneinander abzuwägen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 9. Dezember 1999, III 37/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 175, 177).

    In dem Urteil III R 37/97 vom 9. Dezember 1999 a. a. O. führt der Bundesfinanzhof im Rahmen einer Gesamtdarstellung auch das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 791 an, wonach als unbeachtlich angesehen wurde, wenn ein Steuerberater mit einem Postboten vereinbart, eingehende Sendungen nicht am Sonnabend, sondern erst am nachfolgenden Montag zuzustellen.

  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

    Auszug aus FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00
    So ist die unterlassene Leerung eines Postfachs an Sonnabenden durch Rechtsanwälte wegen fehlenden Sekretariatspersonals ebenso unerheblich (siehe BFH-Beschluss vom 12. August 1998, IV B 145/97, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 286 ) wie die Verhinderung des Vorgangs einer rechtlich vorgesehenen Zustellung gewöhnlicher Briefsendungen.
  • FG Münster, 13.10.1995 - 11 K 2967/93
    Auszug aus FG Berlin, 15.08.2002 - 1 K 1293/00
    In dem Urteil III R 37/97 vom 9. Dezember 1999 a. a. O. führt der Bundesfinanzhof im Rahmen einer Gesamtdarstellung auch das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 791 an, wonach als unbeachtlich angesehen wurde, wenn ein Steuerberater mit einem Postboten vereinbart, eingehende Sendungen nicht am Sonnabend, sondern erst am nachfolgenden Montag zuzustellen.
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